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   BSG, 30.10.1990 - 8 RKnU 2/89   

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BSG, 30.10.1990 - 8 RKnU 2/89 (https://dejure.org/1990,11887)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1990 - 8 RKnU 2/89 (https://dejure.org/1990,11887)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - 8 RKnU 2/89 (https://dejure.org/1990,11887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Tod und Berufskrankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 04.08.1981 - 5a/5 RKnU 2/80

    Quarzstaublungenerkrankung - Ursächlichkeit einer Krankheit für den Tod - Tod

    Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 8 RKnU 2/89
    Die objektive Beweislast für die Offenkundigkeit trägt die Beklagte (BSG SozR 2200 § 589 Nr. 5).

    Es mag dahinstehen, ob die Beklagte eine fehlerhafte Beweiswürdigung durch das LSG geltend macht, soweit sie annimmt, das LSG hätte im Anschluß an die Rechtsprechung des BSG (SozR 2200 § 589 Nr. 5) seine Untersuchungen und Feststellungen bezüglich des Kausalzusammenhanges in zwei Etappen vornehmen müssen.

    Jedenfalls hat das LSG die von ihm getroffene Feststellung der konkreten Möglichkeit des ursächlichen Zusammenhanges zwischen der anerkannten Berufskrankheit bei dem Versicherten und seinem Tode angesichts der im einzelnen erörterten medizinischen Unklarheit über den Zusammenhang der Berufskrankheit und dem Geschwürsleiden des Klägers in Anlehnung an die Rechtsprechung des BSG (SozR 2200 § 589 Nr. 5) in verfahrensrechtlich einwandfreier Weise durchgeführt.

  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 20/89

    Aufgenommene Krankheiten; Krankheit; Straßenbauarbeiter

    Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 8 RKnU 2/89
    Die Beteiligten streiten nämlich nicht um das Vorliegen einer Berufskrankheit bei dem verstorbenen Versicherten (s hierzu die ständige Rechtsprechung des BSG, zB USK 1981, 8138 und zuletzt Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 20.11.1973 - 5 RKnU 30/72
    Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 8 RKnU 2/89
    Weder in dem Urteil des 2. Senats (BSG SozR 1500 § 144 Nr. 3) noch in dem Urteil des 5. Senats vom 20. November 1973 - 5 RKnU 30/72 - hat das BSG Veranlassung gesehen, die Vorschrift des § 150 Nr. 3 SGG zu erörtern, weil die tatsächlichen Umstände der Sachverhaltsgestaltung dies nicht erforderten.
  • BSG, 18.12.1973 - 5 RKnU 31/72
    Auszug aus BSG, 30.10.1990 - 8 RKnU 2/89
    Die Entscheidung der Frage, ob im Einzelfall eine konkrete und ernsthafte oder nur eine weit entfernt liegende und theoretische Möglichkeit des Kausalzusammenhanges besteht, läßt sich nicht durch Subsumtion von Tatsachen unter eine Rechtsnorm gewinnen, sondern vollzieht sich in dem den Tatsachengerichten vorbehaltenen Raum der freien richterlichen Beweiswürdigung (ua Urteil des BSG vom 18. Dezember 1973 - 5 RKnU 31/72 - mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2004 - L 9 U 115/02

    Anspruch auf Gewährung von Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen

    Das Fehlen eines Kausalzusammenhangs ist nur dann offenkundig i.S.d. § 63 Abs. 2 SGB VII, wenn entweder keine oder lediglich eine entfernt liegende und rein theoretische Möglichkeit des Zusammenhangs besteht (BSG, Urteil vom 30. Oktober 1990 - 8 RKnU 2/89 -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.01.2023 - L 3 U 233/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Spätschaden iSd § 12a Abs 1 S 2 SGB 7 -

    Danach ist das Fehlen des Kausalzusammenhanges nur dann offenkundig, wenn entweder keine oder lediglich eine entfernt liegende und rein theoretische Möglichkeit des Zusammenhanges besteht (BSG, Urteil vom 30.10.1990 - 8 RKnU 2/89 - juris).
  • LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 211/10

    Mitverursachung des Todes eines Kranken durch eine Berufskrankheit für

    Die objektive Beweislast für den Fall, dass ein Nachweis für ein offenkundiges Nichtbestehen zwischen einer Berufskrankheit und dem Tod scheitert, trägt der Unfallversicherungsträger (BSG, Urteil vom 30.10.1990, 8 RKnU 2/89, juris, Rn. 16; Burchardt, in: P. Becker u. a., SGB VII, § 63 Rn. 48, Stand: Februar 2012).
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